Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Abschnitt
	
	
	Gesetz/VO:
Flächenwidmungspläneverordnung
	Abschnitt:
7. Schlussbestimmungen
	Inhalt:
(1) Diese Verordnung tritt an dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Landesregierung vom 11. Juli 1995, mit der die Form der Flächwidmungspläne geregelt wird (Planzeichenverordnung für Flächenwidmungspläne), LGBl. Nr. 62/1995, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 30/1998, außer Kraft, soweit in Abs. 3 nicht anderes bestimmt wird.
(3) Für Flächenwidmungspläne und Änderungen von Flächenwidmungsplänen, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung durch den Gemeinderat beschlossen worden sind, ist die Verordnung der Landesregierung vom 11. Juli 1995, mit der die Form der Flächenwidmungspläne geregelt wird (Planzeichenverordnung für Flächenwidmungspläne), LGBl. Nr. 62/1995, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 30/1998, anzuwenden.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Landesregierung vom 11. Juli 1995, mit der die Form der Flächwidmungspläne geregelt wird (Planzeichenverordnung für Flächenwidmungspläne), LGBl. Nr. 62/1995, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 30/1998, außer Kraft, soweit in Abs. 3 nicht anderes bestimmt wird.
(3) Für Flächenwidmungspläne und Änderungen von Flächenwidmungsplänen, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung durch den Gemeinderat beschlossen worden sind, ist die Verordnung der Landesregierung vom 11. Juli 1995, mit der die Form der Flächenwidmungspläne geregelt wird (Planzeichenverordnung für Flächenwidmungspläne), LGBl. Nr. 62/1995, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 30/1998, anzuwenden.