Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Bauproduktegesetz
	Abschnitt:
4a. Hauptstück
	Inhalt:
Bauprodukte, für die Ökodesign-Anforderungen gelten
	Paragraf:
15f
	Kurztext:
Aufklärung
	Text:
Der Hersteller eines energieverbrauchsrelevanten Bauproduktes oder sein Bevollmächtigter hat sicherzustellen, dass die Nutzer über folgende Aspekte unterrichtet werden:
1. die Rolle, die sie bei der nachhaltigen Nutzung des betreffenden Bauprodukts spielen können,
2. das ökologische Profil des betreffenden Bauprodukts und die Vorteile des Ökodesigns, falls dies in den Ökodesign-Anforderungen vorgesehen ist.
 
1. die Rolle, die sie bei der nachhaltigen Nutzung des betreffenden Bauprodukts spielen können,
2. das ökologische Profil des betreffenden Bauprodukts und die Vorteile des Ökodesigns, falls dies in den Ökodesign-Anforderungen vorgesehen ist.