Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Feuerpolizeiordnung 1998
	Abschnitt:
9. Behörden, Straf- und Schlussbestimmungen
	Inhalt:
9. Abschnitt
Behörden, Straf- und Schlussbestimmungen
	Behörden, Straf- und Schlussbestimmungen
Paragraf:
040
	Kurztext:
Inkrafttreten
	Text:
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1999 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Tiroler Feuerpolizeiordnung, LGBl. Nr. 47/1978, in der Fassung der Gesetze LGBl. Nr. 19/1979, 58/1990 und 10/1994 außer Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Tiroler Feuerpolizeiordnung, LGBl. Nr. 47/1978, in der Fassung der Gesetze LGBl. Nr. 19/1979, 58/1990 und 10/1994 außer Kraft.