Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Raumplanungsgesetz
	Abschnitt:
III. Hauptstück 1. Abschnitt
	Inhalt:
III. Hauptstück
Raumplanung durch die Gemeinden
1. Abschnitt
Regionale Abstimmung
	Raumplanung durch die Gemeinden
1. Abschnitt
Regionale Abstimmung
Paragraf:
010i
	Kurztext:
*)
	Text:
Die Gemeinden sollen ihre Planungen nach diesem Hauptstück miteinander erarbeiten und haben sie miteinander abzustimmen, soweit sie Auswirkungen über die Gemeindegrenze hinaus haben und die Abstimmung nach den für die Raumplanung maßgeblichen Verhältnissen im Hinblick auf die Raumplanungsziele nach § 2 erforderlich ist. Insbesondere sind auch verbindliche öffentlich-rechtliche Vereinbarungen anzustreben.
*) Fassung LGBl.Nr. 4/2019
*) Fassung LGBl.Nr. 4/2019