Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Raumplanungsgesetz
	Abschnitt:
VI. Hauptstück
	Inhalt:
VI. Hauptstück
Straf-, Übergangs- und Schlussbestimmungen
	Straf-, Übergangs- und Schlussbestimmungen
Paragraf:
060
	Kurztext:
Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
	Text:
Die in diesem Gesetz geregelten Aufgaben der Gemeinde mit Ausnahme der §§ 6 Abs. 5 und 6 und 47 Abs. 1 sind solche des eigenen Wirkungsbereichs.
*) Fassung LGBl.Nr. 4/2019
*) Fassung LGBl.Nr. 4/2019