Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Raumplanungsgesetz 2019
	Abschnitt:
I. Abschnitt
	Inhalt:
Überörtliche Raumplanung
	Paragraf:
006
	Kurztext:
Änderung des Landesraumordnungsplanes
	Text:
(1) Der Landesraumordnungsplan ist durch Verordnung der Landesregierung abzuändern, wenn dies die Vollziehung anderer Landesgesetze oder von Bundesgesetzen notwendig macht.
(2) Der Landesraumordnungsplan darf im Übrigen nur abgeändert werden, wenn sich die Planungsgrundlagen infolge Auftretens neuer Tatsachen oder Planungsabsichten wesentlich geändert haben.
(3) Für das Verfahren bei der Änderung sind die Bestimmungen des § 3 anzuwenden.
(2) Der Landesraumordnungsplan darf im Übrigen nur abgeändert werden, wenn sich die Planungsgrundlagen infolge Auftretens neuer Tatsachen oder Planungsabsichten wesentlich geändert haben.
(3) Für das Verfahren bei der Änderung sind die Bestimmungen des § 3 anzuwenden.