Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Raumplanungsgesetz 2019
	Abschnitt:
III. Abschnitt
	Inhalt:
Bestimmungen über die Vollziehung des Gesetzes
	Paragraf:
055
	Kurztext:
Behörden für Einkaufszentren
	Text:
(1) Für die Besorgung der Angelegenheiten der §§ 22b und 22c ist die Bezirksverwaltungsbehörde in erster Instanz zuständig.
(2) Soweit Maßnahmen, die in die Zuständigkeit der Bezirksverwaltungsbehörden fallen, sich auf Sprengel mehrerer Bezirksverwaltungsbehörden beziehen, geht die Zuständigkeit auf die Landesregierung über.
(2) Soweit Maßnahmen, die in die Zuständigkeit der Bezirksverwaltungsbehörden fallen, sich auf Sprengel mehrerer Bezirksverwaltungsbehörden beziehen, geht die Zuständigkeit auf die Landesregierung über.