Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Heizungs- und Klimaanlagenverordnung 2019
	Abschnitt:
2. Abschnitt
	Inhalt:
Inverkehrbringen von Kleinfeuerungen
	Paragraf:
005
	Kurztext:
Voraussetzungen
	Text:
Feuerungsanlagen im Sinne dieses Abschnitts sind solche bis 400 kW Nennwärmeleistung. Diese dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie die Anforderungen dieses Abschnittes erfüllen.