Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Heizungs- und Klimaanlagenverordnung 2019
	Abschnitt:
11. Abschnitt
	Inhalt:
Überprüfung von Klimaanlagen
	Paragraf:
042
	Kurztext:
Entgelt für die Überprüfung von Klimaanlagen*
	Text:
*und Wärmepumpen
(1) Für die Überprüfung von Klimaanlagen und Wärmepumpen darf einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer höchstens das in Anlage 10 unter Tarif B Post 1 bis 3 genannte Entgelt verrechnet werden. Anlage 10 ist im Internet unter https://www.burgenland.at/heizung/ veröffentlicht.
(2) § 37 Abs. 2 gilt sinngemäß.
(1) Für die Überprüfung von Klimaanlagen und Wärmepumpen darf einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer höchstens das in Anlage 10 unter Tarif B Post 1 bis 3 genannte Entgelt verrechnet werden. Anlage 10 ist im Internet unter https://www.burgenland.at/heizung/ veröffentlicht.
(2) § 37 Abs. 2 gilt sinngemäß.