Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Heizungs- und Klimaanlagenverordnung 2019
	Abschnitt:
16. Abschnitt
	Inhalt:
Sonderbestimmungen für mittelgroße Feuerungsanlagen
	Paragraf:
062
	Kurztext:
Geltungsbereich
	Text:
Für Feuerungsanlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung von mindestens 100 kW und weniger als 50 MW, die sich nicht in gewerblichen Betriebsanlagen befinden, sind die Bestimmungen der FAV 2019, sinngemäß anzuwenden. Feuerungsanlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung von 1 MW und weniger als 50 MW werden im folgenden Text als „mittelgroße Feuerungsanlagen“ bezeichnet.