Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Heizungs- und Klimaanlagenverordnung 2019
	Abschnitt:
16. Abschnitt
	Inhalt:
Sonderbestimmungen für mittelgroße Feuerungsanlagen
	Paragraf:
063
	Kurztext:
Vermerk der Registrierung im Anlagendatenblatt
	Text:
Bei mittelgroßen Feuerungsanlagen ist im Anlagendatenblatt (Anlage 2.2) anzugeben, ob die Registrierung gemäß § 45 Bgld. HKG
1. im Onlineregister www.edm.gv.at erfolgt ist, oder
2. auf Grund welcher bundesrechtlichen Verpflichtung die Anlage registriert worden ist.
Die Betreiberin oder der Betreiber der Anlage hat den schriftlichen Nachweis der Registrierung für die Dauer des Betriebes der Anlage im Prüfbuch (Anlage 2.1) aufzubewahren. Die Formulare Anlage 2.1 und Anlage 2.2 sind im Internet unter
1. im Onlineregister www.edm.gv.at erfolgt ist, oder
2. auf Grund welcher bundesrechtlichen Verpflichtung die Anlage registriert worden ist.
Die Betreiberin oder der Betreiber der Anlage hat den schriftlichen Nachweis der Registrierung für die Dauer des Betriebes der Anlage im Prüfbuch (Anlage 2.1) aufzubewahren. Die Formulare Anlage 2.1 und Anlage 2.2 sind im Internet unter