Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Feuerwehrgesetz 2019
	Abschnitt:
3. Teil - 1. Hauptstück
	Inhalt:
3. Teil
Feuerwehrwesen
1. Hauptstück
Allgemeine Bestimmungen
	Feuerwehrwesen
1. Hauptstück
Allgemeine Bestimmungen
Paragraf:
026
	Kurztext:
Korpsabzeichen; Landeswappen
	Text:
(1) Der Landesfeuerwehrverband und seine Mitglieder haben das ausschließliche Recht zum Führen des Feuerwehrkorpsabzeichens (Anlage 1) und des Feuerwehrjugendkorpsabzeichens (Anlage 2).
(2) Der Landesfeuerwehrverband hat das Recht zum Führen des Landeswappens (§ 2 des Gesetzes über die burgenländischen Landessymbole, LGBl. Nr. 36/1991).
(2) Der Landesfeuerwehrverband hat das Recht zum Führen des Landeswappens (§ 2 des Gesetzes über die burgenländischen Landessymbole, LGBl. Nr. 36/1991).