Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Feuerwehrgesetz 2019
	Abschnitt:
3. Teil - 3. Hauptstück - 1. Abschnitt
	Inhalt:
3. Teil
Feuerwehrwesen
3. Hauptstück
Örtliche Organisation des Feuerwehrwesens
1. Abschnitt
Organisation der Freiwilligen Feuerwehren
	Feuerwehrwesen
3. Hauptstück
Örtliche Organisation des Feuerwehrwesens
1. Abschnitt
Organisation der Freiwilligen Feuerwehren
Paragraf:
034
	Kurztext:
Organe
	Text:
Organe einer Freiwilligen Feuerwehr sind:
1. der Feuerwehrkommandant,
2. das Feuerwehrkommando,
3. die Mitgliederversammlung und
4. die Rechnungsprüfer.
1. der Feuerwehrkommandant,
2. das Feuerwehrkommando,
3. die Mitgliederversammlung und
4. die Rechnungsprüfer.