Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Feuerwehrgesetz 2019
	Abschnitt:
3. Teil - 6. Hauptstück
	Inhalt:
3. Teil
Feuerwehrwesen
6. Hauptstück
Wahlen
	Feuerwehrwesen
6. Hauptstück
Wahlen
Paragraf:
067
	Kurztext:
Wahlversammlungen
	Text:
Die nach diesem Gesetz zu wählenden Kommandanten und Kommandanten-Stellvertreter werden jeweils von eigenen Wahlversammlungen, die sich aus den jeweiligen Wahlberechtigten, die aktive Feuerwehrmitglieder sein müssen, zusammensetzen, gewählt.