Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Verordnung über die Ausführung des Bebauungsplanes
	Abschnitt:
Paragraphen des Gesetzes
	Inhalt:
	Paragraf:
004a
	Kurztext:
Zusätzliche Planzeichen
	Text:
Die Gemeinden dürfen zusätzlich zu den vorstehend angeführten
Planzeichen bei der Erlassung des Bebauungsplanes weitere Planzeichen
verwenden. Diese müssen jedoch so ausgeführt werden, daß sie mit den
in dieser Verordnung enthaltenen nicht verwechselt werden können; sie
dürfen nur etwas anderes regeln als mit den in dieser Verordnung
enthaltenen Planzeichen festgelegt wird. Ihre Bedeutung ist in der
Legende zur Plandarstellung zu erläutern.
Planzeichen bei der Erlassung des Bebauungsplanes weitere Planzeichen
verwenden. Diese müssen jedoch so ausgeführt werden, daß sie mit den
in dieser Verordnung enthaltenen nicht verwechselt werden können; sie
dürfen nur etwas anderes regeln als mit den in dieser Verordnung
enthaltenen Planzeichen festgelegt wird. Ihre Bedeutung ist in der
Legende zur Plandarstellung zu erläutern.