Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Feuerwehrgesetz 2019
	Abschnitt:
4. Teil - 3. Hauptstück
	Inhalt:
4. Teil
Sonstige Bestimmungen
3. Hauptstück
Schlussbestimmungen
	Sonstige Bestimmungen
3. Hauptstück
Schlussbestimmungen
Paragraf:
086
	Kurztext:
Verweisungen
	Text:
(1) Soweit in diesem Gesetz auf Bestimmungen anderer Landesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
(2) Verweise auf das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 - AVG beziehen sich auf dessen Fassung nach dem Bundesgesetz BGBl. I Nr. 58/2018.
(2) Verweise auf das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 - AVG beziehen sich auf dessen Fassung nach dem Bundesgesetz BGBl. I Nr. 58/2018.