Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Planzeichenverordnung
	Abschnitt:
1. Allgemeine Bestimmungen
	Inhalt:
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
	Allgemeine Bestimmungen
Paragraf:
001
	Kurztext:
Anwendungsbereich
	Text:
Diese  Verordnung  regelt  Form  und  Ausführung  der Pläne und der
anderen zeichnerischen Darstellungen örtlicher Raumordnungsprogramme
einschließlich der Darstellung der Ergebnisse der
Grundlagenforschung. Sowohl EDV-gerecht hergestellte (digitale)
örtliche Raumordnungsprogramme als auch händisch (analog)
hergestellte örtliche Raumordnungsprogramme haben den Bestimmungen
dieser Verordnung zu entsprechen.
anderen zeichnerischen Darstellungen örtlicher Raumordnungsprogramme
einschließlich der Darstellung der Ergebnisse der
Grundlagenforschung. Sowohl EDV-gerecht hergestellte (digitale)
örtliche Raumordnungsprogramme als auch händisch (analog)
hergestellte örtliche Raumordnungsprogramme haben den Bestimmungen
dieser Verordnung zu entsprechen.