Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Bauvorschriften
	Abschnitt:
3a. Abschnitt
	Inhalt:
Energieeffizienz
	Paragraf:
044b
	Kurztext:
Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen
	Text:
(1) Bei Errichtung von Gebäuden und größeren Renovierungen von bestehenden Gebäuden sind die Gebäude so zu planen und auszuführen, dass ein Mindestmaß an Energie aus erneuerbaren Quellen genutzt wird, sofern dies
a) technisch machbar, zweckmäßig und wirtschaftlich tragbar ist, und
b) nicht zu einer Verschlechterung der Raumluftqualität führt.
(2) Dieses Mindestmaß darf unter anderem durch effiziente Fernwärme und -kälte erreicht werden, die zu einem wesentlichen Anteil auf der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen sowie von Abwärme und -kälte beruht.
a) technisch machbar, zweckmäßig und wirtschaftlich tragbar ist, und
b) nicht zu einer Verschlechterung der Raumluftqualität führt.
(2) Dieses Mindestmaß darf unter anderem durch effiziente Fernwärme und -kälte erreicht werden, die zu einem wesentlichen Anteil auf der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen sowie von Abwärme und -kälte beruht.