Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Bauprodukte- und Marktüberwachungsgesetz 2013
	Abschnitt:
8. Teil
	Inhalt:
Verfahren und Kosten
	Paragraf:
023
	Kurztext:
Kosten
	Text:
Die Behörde hat die einzelnen Verfahrenskosten für die ihr übertragenen Aufgaben entsprechend dem jeweiligen Aufwand unter Berücksichtigung der für die Vorarbeiten und die Durchführung erforderlichen Zeit, der Zahl der erforderlichen Amtsorgane und der beantragten Prüfverfahren sowie der anfallenden durchschnittlichen Barauslagen (insbesondere Transport- und Reisekosten, Drucksorten, Material- und Postgebühren) durch Verordnung festzusetzen. Die Erlassung der Verordnung bedarf der Zustimmung der Landesregierung. Die Verordnung ist in den Amtlichen Nachrichten der Niederösterreichischen Landesregierung kundzumachen.