Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Feuerwehrgesetz 2021
	Abschnitt:
6.1 Aufgaben und Organe
	Inhalt:
6. Abschnitt
Kärntner Landesfeuerwehrverband
1. Unterabschnitt
Aufgaben und Organe
	Kärntner Landesfeuerwehrverband
1. Unterabschnitt
Aufgaben und Organe
Paragraf:
033
	Kurztext:
Mitgliedschaft, Feuerwehrbuch
	Text:
(1) Die Mitglieder des Kärntner Landesfeuerwehrverbandes sind die Freiwilligen Feuerwehren, die Berufsfeuerwehren und die Betriebsfeuerwehren.
(2) Der Kärntner Landesfeuerwehrverband hat ein Feuerwehrbuch über seine Mitglieder zu führen. Die Mitgliedschaft beim Landesfeuerwehrverband beginnt mit der Eintragung einer Feuerwehr (Abs. 1) durch den Landesfeuerwehrkommandanten im Feuerwehrbuch.
(2) Der Kärntner Landesfeuerwehrverband hat ein Feuerwehrbuch über seine Mitglieder zu führen. Die Mitgliedschaft beim Landesfeuerwehrverband beginnt mit der Eintragung einer Feuerwehr (Abs. 1) durch den Landesfeuerwehrkommandanten im Feuerwehrbuch.