Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Feuerwehrgesetz 2021
	Abschnitt:
8. Schlussbestimmungen
	Inhalt:
8. Abschnitt
Schlussbestimmungen
	Schlussbestimmungen
Paragraf:
070
	Kurztext:
Vollziehung
	Text:
Soweit es sich um die Bekämpfung von Waldbränden handelt, ist die Vollziehung dieses Gesetzes Bundessache.