Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Raumordnungsgesetz 2021
	Abschnitt:
1. Hauptstück
	Inhalt:
Allgemeine Bestimmungen
	Paragraf:
001
	Kurztext:
Geltungsbereich
	Text:
(1) Dieses Gesetz regelt die überörtliche und örtliche Raumordnung.
(2) Soweit durch dieses Gesetz der Zuständigkeitsbereich des Bundes berührt wird, ist es so auszulegen, dass sich keine über die Zuständigkeit des Landes hinausgehende Wirkung ergibt. Insbesondere gilt dieses Gesetz nicht für planende Maßnahmen
										
1.
des Verkehrswesens bezüglich Bundesstraßen, Eisenbahnen, Seilbahnen, Luftfahrt oder Schifffahrt,
2.
des Bergwesens,
3.
des Wasserrechts,
4.
des Forstwesens,
5.
in militärischen Angelegenheiten.
(2) Soweit durch dieses Gesetz der Zuständigkeitsbereich des Bundes berührt wird, ist es so auszulegen, dass sich keine über die Zuständigkeit des Landes hinausgehende Wirkung ergibt. Insbesondere gilt dieses Gesetz nicht für planende Maßnahmen
1.
des Verkehrswesens bezüglich Bundesstraßen, Eisenbahnen, Seilbahnen, Luftfahrt oder Schifffahrt,
2.
des Bergwesens,
3.
des Wasserrechts,
4.
des Forstwesens,
5.
in militärischen Angelegenheiten.