Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Bauproduktegesetz
	Abschnitt:
6a. Hauptstück
	Inhalt:
Anforderungen an den Schutz vor Strahlenimmissionen
	Paragraf:
21g
	Kurztext:
Durchführungsverordnungen
	Text:
Die Landesregierung hat durch Verordnung unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Rechtes der Europäischen Union jene Anforderungen näher zu bestimmen, unter welchen § 21e und § 21f entsprochen wird. Die Landesregierung darf in dieser Verordnung auch technische Richtlinien und Regelwerke, die vom Österreichischen Institut für Bautechnik herausgegeben werden, oder Teile davon, für verbindlich erklären.