Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Heizungsanlagen- und Brennstoffverordnung 2022
	Abschnitt:
5. Hauptstück - 3. Abschnitt
	Inhalt:
3. Abschnitt
Lagerung von flüssigen Brennstoffen und sonstigen brennbaren Flüssigkeiten
	Lagerung von flüssigen Brennstoffen und sonstigen brennbaren Flüssigkeiten
Paragraf:
030
	Kurztext:
Lagerung von sonstigen brennbaren Flüssigkeiten*
	Text:
*der Gefahrenkategorie 1, 2 und 3
Brennbare Flüssigkeiten der Gefahrenkategorie 1, 2 und 3 in anzeigepflichtiger Menge dürfen nur nach den Bestimmungen des Entwurfs der VbF 2018 (§ 39 Abs. 2 Z 5) gelagert werden.
Brennbare Flüssigkeiten der Gefahrenkategorie 1, 2 und 3 in anzeigepflichtiger Menge dürfen nur nach den Bestimmungen des Entwurfs der VbF 2018 (§ 39 Abs. 2 Z 5) gelagert werden.