Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Grundverkehrsgesetz 2023
	Abschnitt:
2. Hauptstück - 2. Abschnitt
	Inhalt:
2. Abschnitt
Freiwillige Feilbietung
	Freiwillige Feilbietung
Paragraf:
037
	Kurztext:
	Text:
Die §§ 33 bis 36 sind auf die freiwillige Feilbietung eines Grundstücks und die Versteigerung einer gemeinschaftlichen Liegenschaft (§§ 352 ff EO) entsprechend anzuwenden.