Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Grundverkehrsgesetz 2023
	Abschnitt:
5. Hauptstück
	Inhalt:
5. Hauptstück
Überwachung und Sanktionen
	Überwachung und Sanktionen
Paragraf:
057
	Kurztext:
Mitwirkung der Erbringer von Versorgungsleistungen
	Text:
Ist auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen, dass die Nutzung eines land- oder forstwirtschaftlichen Grundstückes oder eines Baugrundstückes einer gesetzlich oder bescheidmäßig festgelegten Bewirtschaftungs- oder Nutzungsverpflichtung oder einer Nutzungserklärung widerspricht, haben die Versorgungs- oder Entsorgungsunternehmen, die Erbringer von Postdiensten oder von elektronischen Zustelldiensten auf Anfrage der/des Grundverkehrsbeauftragten oder der Bezirksverwaltungsbehörde die zur Beurteilung der Nutzung erforderlichen Auskünfte zu erteilen und/oder die erforderlichen Daten zu übermitteln.