Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Raumordnungsgesetz 2010
	Abschnitt:
1. Teil
	Inhalt:
Allgemeine Bestimmungen
	Paragraf:
004a
	Kurztext:
Umfang der Strategischen Umweltprüfung
	Text:
Die Umweltprüfung umfasst:
1. die Ausarbeitung des Umweltberichts (§ 5),
2. die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Durchführung von grenzüberschreitenden Konsultationen (§§ 5a und 5b),
3. die Berücksichtigung des Umweltberichts, der abgegebenen Stellungnahmen und der Ergebnisse der grenzüberschreitenden Konsultationen bei der Entscheidungsfindung (§ 5c) und
4. die öffentliche Bekanntgabe der Entscheidung (§ 5d).
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 15/2022
1. die Ausarbeitung des Umweltberichts (§ 5),
2. die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Durchführung von grenzüberschreitenden Konsultationen (§§ 5a und 5b),
3. die Berücksichtigung des Umweltberichts, der abgegebenen Stellungnahmen und der Ergebnisse der grenzüberschreitenden Konsultationen bei der Entscheidungsfindung (§ 5c) und
4. die öffentliche Bekanntgabe der Entscheidung (§ 5d).
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 15/2022