Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabegesetz
	Abschnitt:
3. Abschnitt
	Inhalt:
Wohnungsleerstandsabgabe
	Paragraf:
008
	Kurztext:
Gegenstand der Abgabe
	Text:
Gegenstand der Abgabe bilden Wohnungen gemäß § 3 Abs. 4, an denen nach den Daten des Zentralen Melderegisters mehr als 26 Kalenderwochen im Jahr weder eine Meldung als Hauptwohnsitz noch als sonstiger Wohnsitz vorliegt.