Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Luftreinhalteverordnung
	Abschnitt:
1. Abschnitt
	Inhalt:
Allgemeine Bestimmungen
	Paragraf:
002
	Kurztext:
Begriffsbestimmungen f. mittelgroße Heizungsanlage
	Text:
(1) Mittelgroße Heizungsanlagen im Sinne dieser Verordnung sind mittelgroße Feuerungsanlagen im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2193 zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungsanlagen in die Luft.
(2) Die in dieser Verordnung im Zusammenhang mit mittelgroßen Heizungsanlagen verwendeten Begriffe sind, soweit sie in der Richtlinie (EU) 2015/2193 vorkommen, im Sinne dieser Richtlinie zu verstehen; dasselbe gilt für Begriffe, die in Bestimmungen der Feuerungsanlagen-Verordnung 2019 (FAV 2019) vorkommen, soweit mit dieser Verordnung auf diese Bestimmungen verwiesen wird.
(2) Die in dieser Verordnung im Zusammenhang mit mittelgroßen Heizungsanlagen verwendeten Begriffe sind, soweit sie in der Richtlinie (EU) 2015/2193 vorkommen, im Sinne dieser Richtlinie zu verstehen; dasselbe gilt für Begriffe, die in Bestimmungen der Feuerungsanlagen-Verordnung 2019 (FAV 2019) vorkommen, soweit mit dieser Verordnung auf diese Bestimmungen verwiesen wird.