Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Heizungs- und Klimaanlagenverordnung 2019
	Abschnitt:
6. Abschnitt
	Inhalt:
Wärmetechnische Anforderungen an Heizungsanlagen
	Paragraf:
024a
	Kurztext:
Verbrauchserfassung für Wärme- u. Kälteversorgung*
	Text:
*sowie die Warmwasserbereitung für den häuslichen Gebrauch
(1) Im Rahmen der Fernwärme- und Fernkälteversorgung sowie der Warmwasserbereitung für den häuslichen Gebrauch (Trinkwarmwasser) sind bei einzelnen Wohn- oder Geschäftseinheiten geeichte Zähler zu installieren, die den tatsächlichen Energieverbrauch präzise widerspiegeln.
(2) Wird ein Gebäude aus einer zentralen Anlage, die mehrere Gebäude versorgt, oder über ein Fernwärme- oder Fernkältesystem mit Wärme, Kälte oder Trinkwarmwasser versorgt, ist am Wärmetauscher oder an der Übergabestelle ein Zähler zu installieren.
(1) Im Rahmen der Fernwärme- und Fernkälteversorgung sowie der Warmwasserbereitung für den häuslichen Gebrauch (Trinkwarmwasser) sind bei einzelnen Wohn- oder Geschäftseinheiten geeichte Zähler zu installieren, die den tatsächlichen Energieverbrauch präzise widerspiegeln.
(2) Wird ein Gebäude aus einer zentralen Anlage, die mehrere Gebäude versorgt, oder über ein Fernwärme- oder Fernkältesystem mit Wärme, Kälte oder Trinkwarmwasser versorgt, ist am Wärmetauscher oder an der Übergabestelle ein Zähler zu installieren.