Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Aufzugsgesetz 2006
	Abschnitt:
IV. Betriebsvorschriften
	Inhalt:
IV. ABSCHNITT
Betriebsvorschriften
	Betriebsvorschriften
Paragraf:
016o
	Kurztext:
Eintragung in das Verzeichnis gemäß § 16 Abs. 6
	Text:
Wenn die Berufsqualifikation der antragstellenden Person mit Bescheid gemäß § 16l Abs. 5, § 16m oder § 16n Abs. 6 rechtskräftig anerkannt wurde, ist die antragstellende Person in das Verzeichnis gemäß § 16 Abs. 6 einzutragen.