Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Zweitwohnungsabgabegesetz
	Abschnitt:
2. Zweitwohnungen in Gebäuden
	Inhalt:
2. Abschnitt
Zweitwohnungen in Gebäuden
	Zweitwohnungen in Gebäuden
Paragraf:
006
	Kurztext:
Entstehung und Fälligkeit der Abgabe
	Text:
(1) Die Abgabenschuld entsteht mit Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres. 
(2) Die abgabepflichtige Person hat jährlich bis zum 15. Februar des folgenden Jahres die Abgabe zu bemessen und an die Gemeinde zu entrichten.
(2) Die abgabepflichtige Person hat jährlich bis zum 15. Februar des folgenden Jahres die Abgabe zu bemessen und an die Gemeinde zu entrichten.