Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
DfVO Gefahren- und Feuerpolizeiordnung
	Abschnitt:
4. Abschnitt
	Inhalt:
Schlussbestimmungen
	Paragraf:
020
	Kurztext:
Schlussbestimmungen
	Text:
(1) Diese Verordnung tritt an dem der Kundmachung im Landesgesetzblatt folgenden Monatsersten in Kraft.
(2) Mit dem in Kraft treten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Landesregierung vom 8. August 1989 zur Durchführung der Gefahrenpolizei- und Feuerpolizeiordnung – FPO, LGBl. Nr. 50/1989, außer Kraft.
(2) Mit dem in Kraft treten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Landesregierung vom 8. August 1989 zur Durchführung der Gefahrenpolizei- und Feuerpolizeiordnung – FPO, LGBl. Nr. 50/1989, außer Kraft.