Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Geruchsimmissionsverordnung 2023
	Abschnitt:
Paragraphen der Verordnung
	Inhalt:
	Paragraf:
004
	Kurztext:
Nicht zu berücksichtigende Geruchsemissionen
	Text:
Geruchsemissionen im Zusammenhang mit Tierhaltungen, die ausschließlich der Selbstversorgung dienen, bleiben bei der Geruchsbeurteilung unberücksichtigt.