Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Bauproduktegesetz
	Abschnitt:
3. 2. Unterabschnitt
	Inhalt:
3. Abschnitt
Marktbereitstellung und Marktüberwachung
2. Unterabschnitt
Zusätzliche Bestimmungen für die Marktüberwachung von Bauprodukten mit Ökodesign-Anforderungen
	Marktbereitstellung und Marktüberwachung
2. Unterabschnitt
Zusätzliche Bestimmungen für die Marktüberwachung von Bauprodukten mit Ökodesign-Anforderungen
Paragraf:
012d
	Kurztext:
Freier Warenverkehr
	Text:
Das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme von Bauprodukten, die mit der CE-Kennzeichnung versehen sind, darf nicht unter Berufung auf die Ökodesign-Anforderungen betreffend die in Anhang I Teil 1 der Ökodesign-RL genannten Ökodesign-Parameter untersagt, beschränkt oder behindert werden, wenn
1. das Bauprodukt der jeweils geltenden Durchführungsmaßnahme entspricht oder
2. für bestimmte Parameter keine Ökodesign-Anforderungen festgelegt sind.
1. das Bauprodukt der jeweils geltenden Durchführungsmaßnahme entspricht oder
2. für bestimmte Parameter keine Ökodesign-Anforderungen festgelegt sind.