Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Photovoltaik-Kennzeichnungsverordnung
	Abschnitt:
Paragraphen der Verordnung
	Inhalt:
	Paragraf:
004
	Kurztext:
Leistungspunkte
	Text:
Je nach Leistung der Photovoltaikanlage sind folgende Punkte anzurechnen:
1. für Anlagen mit einer Leistung ab 501 bis 1.000 kWp
5 Punkte;
2. für Anlagen mit einer Leistung größer 1.000 kWp
10 Punkte
1. für Anlagen mit einer Leistung ab 501 bis 1.000 kWp
5 Punkte;
2. für Anlagen mit einer Leistung größer 1.000 kWp
10 Punkte