Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Baugesetz
	Abschnitt:
V.5 Besondere Bestimmungen Energiewende
	Inhalt:
5. Abschnitt
Baubewilligungsverfahren und Anzeigeverfahren
5. Unterabschnitt
Besondere Bestimmungen für Vorhaben der Energiewende
	Baubewilligungsverfahren und Anzeigeverfahren
5. Unterabschnitt
Besondere Bestimmungen für Vorhaben der Energiewende
Paragraf:
§ 34a
	Kurztext:
Allgemeines
	Text:
(1) In diesem Abschnitt verwendete Begriffe sind im Sinne des § 2 des Allgemeinen-Energiewende-Gesetzes zu verstehen.
(2) In den §§ 3 und 4 des Allgemeinen-Energiewende-Gesetzes finden sich Regelungen zu Anlaufstelle und Streitbeilegung.
(2) In den §§ 3 und 4 des Allgemeinen-Energiewende-Gesetzes finden sich Regelungen zu Anlaufstelle und Streitbeilegung.