Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Baugesetz
	Abschnitt:
V.5 Besondere Bestimmungen Energiewende
	Inhalt:
5. Abschnitt
Baubewilligungsverfahren und Anzeigeverfahren
5. Unterabschnitt
Besondere Bestimmungen für Vorhaben der Energiewende
	Baubewilligungsverfahren und Anzeigeverfahren
5. Unterabschnitt
Besondere Bestimmungen für Vorhaben der Energiewende
Paragraf:
§ 34e
	Kurztext:
Veröffentlichung
	Text:
Erledigungen in Bewilligungs- und Anzeigeverfahren, einschließlich Bescheinigungen nach § 34d Abs. 4, betreffend Vorhaben der Energiewende sind unverzüglich nach ihrer Erlassung mindestens vier Wochen auf dem Veröffentlichungsportal im Internet zu veröffentlichen (§ 9 des Bezirksverwaltungsgesetzes bzw. § 32e des Gemeindegesetzes).