Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Raumordnungsgesetz 1994
	Abschnitt:
Artikel
	Inhalt:
	Paragraf:
AT02
	Kurztext:
Artikel II
	Text:
Artikel II
(Anm: Übergangsrecht zur Nov. LGBl.Nr. 32/1999)
(1) Dieses Landesgesetz tritt mit 1. Mai 1999 in Kraft.
(2) Im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Landesgesetzes
rechtswirksam bestehende Raumordnungsprogramme,
Flächenwidmungspläne,
Bebauungspläne und Teilbebauungspläne gelten als
Raumordnungsprogramme, Flächenwidmungspläne oder Bebauungspläne im
Sinn dieses Landesgesetzes. Für die in solchen Verordnungen
enthaltenen Festlegungen gelten die entsprechenden Umschreibungen
und
Bestimmungen dieses Landesgesetzes und der gemäß § 21 Abs. 3
Oö. Raumordnungsgesetz 1994 erlassenen Verordnungen.
(3) Verordnungen auf Grund dieses Landesgesetzes dürfen bereits
von
dem der Kundmachung dieses Landesgesetzes folgenden Tag an erlassen,
jedoch frühestens mit dem 1. Mai 1999 in Kraft gesetzt werden.
(Anm: Übergangsrecht zur Nov. LGBl.Nr. 32/1999)
(1) Dieses Landesgesetz tritt mit 1. Mai 1999 in Kraft.
(2) Im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Landesgesetzes
rechtswirksam bestehende Raumordnungsprogramme,
Flächenwidmungspläne,
Bebauungspläne und Teilbebauungspläne gelten als
Raumordnungsprogramme, Flächenwidmungspläne oder Bebauungspläne im
Sinn dieses Landesgesetzes. Für die in solchen Verordnungen
enthaltenen Festlegungen gelten die entsprechenden Umschreibungen
und
Bestimmungen dieses Landesgesetzes und der gemäß § 21 Abs. 3
Oö. Raumordnungsgesetz 1994 erlassenen Verordnungen.
(3) Verordnungen auf Grund dieses Landesgesetzes dürfen bereits
von
dem der Kundmachung dieses Landesgesetzes folgenden Tag an erlassen,
jedoch frühestens mit dem 1. Mai 1999 in Kraft gesetzt werden.