Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Unterl. z. Feststellung v. Beherb.-Großbetrieben
	Abschnitt:
Paragraphen der Verordnung
	Inhalt:
Auf Grund des § 45 Abs 2 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 – ROG 2009, LGBl Nr 30, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Paragraf:
002
	Kurztext:
§ 2
	Text:
(1) Dem Ansuchen um eine Bauplatzerklärung hat der
Bauplatzwerber seine ausdrückliche Erklärung anzuschließen, daß
auf dem geplanten Bauplatz kein Beherbergungsgroßbetrieb
errichtet wird.
(2) In der Bauplatzerklärung hat die Baubehörde auf die
Unzulässigkeit der Errichtung eines Beherbergungsgroßbetriebes
hinzuweisen.
Bauplatzwerber seine ausdrückliche Erklärung anzuschließen, daß
auf dem geplanten Bauplatz kein Beherbergungsgroßbetrieb
errichtet wird.
(2) In der Bauplatzerklärung hat die Baubehörde auf die
Unzulässigkeit der Errichtung eines Beherbergungsgroßbetriebes
hinzuweisen.