Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Bauten ohne Bauplatzerklärung
	Abschnitt:
Paragraphen der Verordnung
	Inhalt:
Auf Grund des § 12 Abs. 1 und 4 des Bebauungsgrundlagengesetzes, LGBl Nr 69/1968, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Paragraf:
003
	Kurztext:
§ 3
	Text:
Diese Verordnung tritt mit Beginn des auf ihre Kundmachung
folgenden Monats in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der
Salzburger Landesregierung vom 31. Jänner 1986 über Bauten ohne
Bauplatzerklärung, LGBl Nr 27, außer Kraft.
folgenden Monats in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der
Salzburger Landesregierung vom 31. Jänner 1986 über Bauten ohne
Bauplatzerklärung, LGBl Nr 27, außer Kraft.