Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Investitions-Beschleunigungsgesetz
	Abschnitt:
Paragraphen des Gesetzes
	Inhalt:
	Paragraf:
004
	Kurztext:
Aufgabenkonzentration auf Amtsebene
	Text:
Die Durchführung der Verfahren zur Bewilligung, Genehmigung udgl
von Anlagenprojekten ist innerhalb der Geschäftsapparate der
zuständigen Behörden so weit wie möglich und zweckmäßig
organisatorisch zusammenzufassen.
von Anlagenprojekten ist innerhalb der Geschäftsapparate der
zuständigen Behörden so weit wie möglich und zweckmäßig
organisatorisch zusammenzufassen.