Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Gassicherheitsgesetz
	Abschnitt:
Paragraphen des Gesetzes
	Inhalt:
	Paragraf:
001
	Kurztext:
Anwendungsbereich, Ziel des Gesetzes
	Text:
(1) Dieses Gesetz regelt die sicherheitstechnischen Belange von
Gasanlagen mit dem Ziel, das Leben und die Gesundheit von
Menschen zu schützen, sowie Beschädigungen von Sachen zu
vermeiden.
(2) Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf:
1. Gasanlagen als Teil von gewerblichen Betriebsanlagen;
2. Gasanlagen, die dem Betrieb von Eisenbahnen, der Luftfahrt
oder der Schifffahrt oder des Bergbaues dienen; und
3. Gasanlagen im Bereich des Kraftfahrwesens.
Im Übrigen ist der sachliche Anwendungsbereich dieses Gesetzes
auf den selbstständigen Wirkungsbereich des Landes beschränkt.
Gasanlagen mit dem Ziel, das Leben und die Gesundheit von
Menschen zu schützen, sowie Beschädigungen von Sachen zu
vermeiden.
(2) Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf:
1. Gasanlagen als Teil von gewerblichen Betriebsanlagen;
2. Gasanlagen, die dem Betrieb von Eisenbahnen, der Luftfahrt
oder der Schifffahrt oder des Bergbaues dienen; und
3. Gasanlagen im Bereich des Kraftfahrwesens.
Im Übrigen ist der sachliche Anwendungsbereich dieses Gesetzes
auf den selbstständigen Wirkungsbereich des Landes beschränkt.