Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Gassicherheitsgesetz
	Abschnitt:
Paragraphen des Gesetzes
	Inhalt:
	Paragraf:
014
	Kurztext:
Warn- und Meldepflicht bei Gasausströmen
	Text:
Wer Gasausströmen wahrnimmt und das Ausströmen nicht sofort
verhindern kann, ist verpflichtet, gefährdete Personen zu warnen
und das Gasverteilerunternehmen, die Organe des öffentlichen
Sicherheitsdienstes oder die Behörde zu verständigen.
verhindern kann, ist verpflichtet, gefährdete Personen zu warnen
und das Gasverteilerunternehmen, die Organe des öffentlichen
Sicherheitsdienstes oder die Behörde zu verständigen.