Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Altstadterhaltungsverordnung 1982
	Abschnitt:
IV. Sonstige bauliche Maßnahmen
	Inhalt:
	Paragraf:
013
	Kurztext:
Bauliche Anlagen sonstiger Art
	Text:
Von den vorstehenden Bestimmungen nicht erfaßte bauliche
Anlagen, die sich auf das Stadtbild oder das Stadtgefüge auswirken,
müssen sich über die bautechnischen Voraussetzungen hinaus in das
Stadtbild und das Stadtgefüge harmonisch einfügen.
Anlagen, die sich auf das Stadtbild oder das Stadtgefüge auswirken,
müssen sich über die bautechnischen Voraussetzungen hinaus in das
Stadtbild und das Stadtgefüge harmonisch einfügen.