Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Ortsbildschutzgesetz 1999
	Abschnitt:
I. Abschnitt
	Inhalt:
	Paragraf:
002
	Kurztext:
Aufgabe
	Text:
Die Gemeinden sind verpflichtet, das Ortsbild nach Kräften zu
pflegen und es in seinem erhaltungswürdigen, für die örtliche
Bautradition charakteristischen Gepräge zu bewahren. Dies gilt
für sie insbesondere auch in ihrer Eigenschaft als Träger von
Privatrechten.
pflegen und es in seinem erhaltungswürdigen, für die örtliche
Bautradition charakteristischen Gepräge zu bewahren. Dies gilt
für sie insbesondere auch in ihrer Eigenschaft als Träger von
Privatrechten.