Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Bewertungspunkteverordnung 1978
	Abschnitt:
Paragraphen der Verordnung
	Inhalt:
	Paragraf:
004
	Kurztext:
§ 4
	Text:
Im übrigen entspricht bei gewerblichen oder anderen
Betrieben und sonstigen Einrichtungen und Anstalten einer
Punkteeinheit die Ableitung jener Menge Abwasser, die einen
biologischen Sauerstoffbedarf (BSB5) von 60 g je Tag aufweist,
jedenfalls aber die Ableitung von 150 l Abwasser je Tag. Dasselbe
gilt für Betriebe gemäß den §§ 2 und 3, welche ihre Abwässer
vorreinigen oder im Kreislauf führen.
Betrieben und sonstigen Einrichtungen und Anstalten einer
Punkteeinheit die Ableitung jener Menge Abwasser, die einen
biologischen Sauerstoffbedarf (BSB5) von 60 g je Tag aufweist,
jedenfalls aber die Ableitung von 150 l Abwasser je Tag. Dasselbe
gilt für Betriebe gemäß den §§ 2 und 3, welche ihre Abwässer
vorreinigen oder im Kreislauf führen.