Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Heizkessel-Verordnung
	Abschnitt:
Paragrafen der Verordnung
	Inhalt:
	Paragraf:
006
	Kurztext:
Übergangsbestimmung
	Text:
Heizkessel, die nicht den Bestimmungen dieser Verordnung, aber den
für sie am 31. Dezember 1994 geltenden Vorschriften entsprechen,
dürfen noch bis zum 31. Dezember 1997 in Verkehr gebracht und in
Betrieb genommen werden.
für sie am 31. Dezember 1994 geltenden Vorschriften entsprechen,
dürfen noch bis zum 31. Dezember 1997 in Verkehr gebracht und in
Betrieb genommen werden.