Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Gassicherheitsverordnung 2006
	Abschnitt:
Paragraphen der Verordnung
	Inhalt:
Auf Grund der §§ 4, 18 Abs. 3 und 5, 19 Abs. 2, 22 Abs. 4, 25 Abs. 4 und 5, 26 Abs. 3 und 38 Abs. 1, 2 und 3 Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz 2002 (Oö. LuftREnTG), LGBl. Nr. 114/2002, wird verordnet:
	Paragraf:
006
	Kurztext:
Abnahme, Abnahmebefund
	Text:
(1) Das Ergebnis der Abnahme einer neu errichteten oder wesentlich
geänderten Heizungsanlage oder sonstigen Gasanlage ist vor ihrer
erstmaligen Inbetriebnahme in einem Abnahmebefund (Anhang 2)
festzuhalten.
(2) Abnahmeprüfungen von erdgasversorgten Heizungsanlagen dürfen
ausschließlich durch jene Erdgasunternehmen erfolgen, an deren
Verteilernetz die Heizungsanlage angeschlossen ist.
geänderten Heizungsanlage oder sonstigen Gasanlage ist vor ihrer
erstmaligen Inbetriebnahme in einem Abnahmebefund (Anhang 2)
festzuhalten.
(2) Abnahmeprüfungen von erdgasversorgten Heizungsanlagen dürfen
ausschließlich durch jene Erdgasunternehmen erfolgen, an deren
Verteilernetz die Heizungsanlage angeschlossen ist.