Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Aufzugsgesetz 1998
	Abschnitt:
Paragraphen des Gesetzes
	Inhalt:
	Paragraf:
003
	Kurztext:
Technische Anforderungen
	Text:
(1) Aufzüge müssen in allen ihren Teilen nach dem jeweiligen Stand der Technik so geplant und ausgeführt werden, daß sie den für Aufzüge der jeweiligen Art notwendigen Erfordernissen der Sicherheit, der Festigkeit, der Dauerhaftigkeit, des Brand- und des Schallschutzes sowie der Energieeffizienz entsprechen. Für die barrierefreie Gestaltung von Aufzügen, die auch der Personenbeförderung dienen, gilt § 25 Abs. 2 des Oö. Bautechnikgesetzes. (Anm: LGBl. Nr. 91/2009)
(2) Die Landesregierung kann durch Verordnung die Anforderungen gemäß Abs. 1 im einzelnen festlegen. Dabei sind insbesondere die einschlägigen gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften zu beachten.
(3) Entfallen (Anm: LGBl. Nr. 91/2009)
(2) Die Landesregierung kann durch Verordnung die Anforderungen gemäß Abs. 1 im einzelnen festlegen. Dabei sind insbesondere die einschlägigen gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften zu beachten.
(3) Entfallen (Anm: LGBl. Nr. 91/2009)